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Hilse lehnt Englisch als Gerichtssprache ab

Recht und Gesetz

Torsten Hilse
Torsten Hilse

Vor deutschen Gerichten soll in Zukunft auch auf Englisch verhandelt werden können. So steht es in einem Gesetzesentwurf mehrerer CDU-geführter Länder, der derzeit im Bundesrat beraten wird.

Der Abgeordnete Torsten Hilse (SPD) lehnt diesen Gesetzesentwurf ab:

"Ich halte es für eine fatale Entwicklung, dass der Grundsatz, wonach die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, aufgegeben werden soll. Die bereits jetzt zu beobachtende Entfremdung zwischen Rechtsprechung und Bevölkerung würde damit weiter vertieft. Zwar haben viele Menschen in Deutschland durchaus englische Sprachkenntnisse, allerdings nicht auf Muttersprachler-Niveau, das nötig ist, um einer englischsprachigen Gerichtsverhandlung folgen zu können. Gerade in Rechtsfragen kommt es zudem auf sprachliche Feinheiten an. Diese lassen sich mit Hilfe einer anderen Sprache als der eigenen oft nur schwerlich zum Ausdruck bringen."


Hilse weiter:

"Auch wird durch die Einführung von Englisch als alternativer Gerichtssprache der Grundsatz, dass Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich sein müssen, verletzt. Schließlich liegt dem Grundsatz der Öffentlichkeit ein umfassender Öffentlichkeitsbegriff zu Grunde: Eine Gerichtsverhandlung ist zwar im formalen Sinne öffentlich, wenn hinten im Gerichtssaal einige Zuschauerbänke stehen, auf denen normale Bürger Platz nehmen können. Im materiellen Sinne müssen Gerichtsverhandlungen aber auch verständlich sein, denn nur so ist eine effektive, wirksame und niedrigschwellige Kontrolle der Justiz durch das Volk, in dessen Namen das Recht gesprochen werden soll, sichergestellt.

Es besteht auch keine Notwendigkeit, Englisch als eigenständige Gerichtssprache zuzulassen. Bereits die jetzige Rechtslage ermöglicht es den an einem Prozess beteiligten Parteien, in einer Sprache ihrer Wahl - also auch in Englisch - vor Gericht verhandeln zu können. In solchen Fällen ordnet das Gesetz als einzige Einschränkung die Hinzuziehung eines Gerichtsdolmetschers an, der die Parteivorträge - für alle Anwesenden im Saal verständlich - ins Deutsche übersetzt. Von diesem Übersetzungserfordernis darf nun nicht zu Gunsten von Englisch abgewichen werden, sonst ist der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt.

Darüber hinaus sind tragende Werte unserer Rechtsordnung in Gefahr, wenn Englisch als eigenständige Gerichtssprache zugelassen wird, namentlich das Recht auf effektiven Rechtschutz, das Recht auf rechtliches Gehör, das Diskriminierungsverbot, die Berufsfreiheit sowie die richterliche Unabhängigkeit. Nicht zu vergessen sind auch die enormen Folgekosten.

In einer Kleinen Anfrage - mit deren Beantwortung man im Übrigen nicht zufrieden sein kann - hat der Senat von Berlin sich immerhin die Aussage abringen lassen, dass er "Bedenken gegen Notwendigkeit und Praktikabilität" eines entsprechenden Gesetzes habe.

Besonders beschämend ist es, dass die Gesetzesinitiative von CDU-regierten Ländern ausgeht. Ich erinnere mich noch gut an einen Parteitagsbeschluss der CDU, in dem gefordert wurde, die deutsche Sprache als 'Sprache der Bundesrepublik Deutschland' im Grundgesetz zu verankern. Diesen Beschluss konterkarieren die CDU-Länder nun mit ihrem Gesetzesentwurf. In den jetzt in Rede stehenden gerichtlichen Verfahrensarten (Wirtschafts- und Handelssachen) wird die Kann-Bestimmung, auch in Englisch verhandeln zu dürfen, zu einer faktischen Abschaffung der deutschen Sprache als Rechts- und Gerichtssprache führen. Dies stellt nichts anderes als einen Ausverkauf der deutschen Sprache auf Grund wirtschaftlicher Interessen dar. Das jahrhundertealte Kulturgut 'deutsche Sprache' wird aufgegeben für ein Linsengericht.

Die deutsche Sprache ist Ausdruck, Träger und Transporteur unserer Kultur. Sie ist die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Weil die Kulturhoheit in Deutschland bei den Ländern liegt, kann die Frage, ob eine andere Sprache als die deutsche Rechts- und Gerichtssprache sein kann, nicht durch Bundesgesetz geregelt werden.

Es ist bedauerlich, dass sich ausgerechnet die CDU-Länder zum Totengräber der deutschen Sprache machen lassen wollen. Immer stärker ist die Entwicklung absehbar, dass die deutsche Sprache als 'Folklore' abgetan werden soll, man ihr also allenfalls noch eine Rolle als Freizeitsprache im Familien- und Privatbereich zugesteht und ihr ansonsten ihre Funktion als Sprache des Arbeits- und Berufslebens aberkennt. Hierdurch wird die Ausgrenzung von Millionen von Menschen billigend in Kauf genommen. Es droht die Entstehung einer Zwei-Klassen-Kommunikation und somit eine Verfestigung der Zwei-Klassen-Gesellschaft. Es werden zusätzliche Sprachbarrieren aufgebaut, die die Durchlässigkeit unserer Gesellschaft nach oben auf Grund künstlicher Bildungsprivilegien verhindern.

Besonders fatal ist, dass dem Gesetzesentwurf der CDU-Länder eine Allensbach-Umfrage zu Grunde legt, in der 67 Prozent der Befragten geäußert haben sollen, sie würden gut Englisch sprechen. Ich empfinde es als befremdlich, dass der Gesetzgeber auf Basis derartiger Umfragen Gesetze macht. In anderen Politikbereichen werden immerhin wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben, in denen auf tatsächlich-objektiver Grundlage Sprachstände erhoben werden. Denn eine Selbsteinschätzung im Rahmen z.B. einer telefonischen Befragung ist alles andere als objektiv. Zumal sich aus der Fragestellung, wie man seine Englischkenntnisse selbst einschätze, keine Schlussfolgerungen ableiten lassen, ob dieselben Befragten auch wollen, dass vor deutschen Gerichten auch in Englisch verhandelt werden solle. Dies hätte man – wennschon – gesondert erheben müssen.

Der Einwand, dass selbst die deutsche (!) Rechts- und Gerichtssprache für den nicht juristisch vorgebildeten Bürger oft unverständlich ist, ist durchaus berechtigt. Deshalb müssen wir in den Ministerien, die die Gesetzesentwürfe vorher ausarbeiten, sowie in den Parlamenten, wo die Gesetze beraten und beschlossen werden, das Bewusstsein für mehr sprachliche Bürgernähe schärfen. Es wäre jedoch falsch, wenn die Kluft zwischen staatlichen Institutionen und Volk dadurch weiter vergrößert wird, dass sich der Staat das Recht anmaßt, an seinen Bürgern in einer anderen Sprache als der traditionellen Landessprache Deutsch – der unser Land ja seinen Namen verdankt – vorbeizukommunizieren.

Aus den genannten Gründen ist der Gesetzesentwurf der unionsregierten Länder abzulehnen; er darf in Deutschland nicht Gesetz werden.“


Zum Runterladen:

Kleine Anfrage zum Thema "Englisch als Gerichtssprache?"

 

Homepage Torsten Hilse, MdA